Reglement für Abfall- und Stromgebühren
Gemäss Artikel 13 des Reglements für 2020 bezahlt jeder angemeldeter Stand eine Pauschalgebühr von CHF 40.-
Gemäss Artikel 13 des Reglements für 2020 bezahlt jeder angemeldeter Stand eine Pauschalgebühr von CHF 40.-