Reglement Standgebühren

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Das Standgebührenreglement sieht folgendes vor:
• Die Preise beinhalten die gesamte Dauer des Dorffestes
• Die Preise verstehen sich inkl. Elektroanschluss und Wasser
• Es werden keine Marktstände vermietet
• Verpflegungsstände obliegen bevorzugt den örtlichen Vereinen und GVR-Mitgliedern
• Über Ausnahmen entscheidet das OK

Den Strassen entlang gilt eine max. Tiefe von 4 m.

Handels- und Verkaufsstände
für professionelle Marktfahrer
  CHF 30.-- pro Laufmeter  
       
Stände mit reinem Alkoholausschank z.B. Bar,
ortsansässige Vereine bevorzugt
  CHF 120.-- pro Standplatz
plus CHF 5.-- pro Laufmeter
 
       
Verpflegungsstände mit Alkoholausschank,
ortsansässige Vereine bevorzugt
  CHF 120.-- pro Standplatz
plus CHF 5.-- pro Laufmeter
 
       
Marktfahrer, Aussteller und Vereine mit
Sitz- Gelegenheiten oder Stehtischen
  Bis 40 m2
Zwischen 40m2 und  80m2
Ab 80m2
CHF 8.- pro m2
CHF 6.- pro m2
CHF 4.- pro m2


Den Ständen (Verpflegung mit oder ohne Alkoholausschank) der ortsansässigen Vereinen oder GVR-Mitgliedern bieten wir zusätzlich die Möglichkeit bis 02.00 Uhr geöffnet zu haben. Dies gilt ausschliesslich nur für die Standplätze mit der Spezialbewilligung, welche das OK auf Anfrage erteilt. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

Verlängerung für Vereine oder GVR-/IHVR-
Mitglieder bis 02.00 Uhr möglich
  CHF 50.-- zusätzlich


Bestimmungen örtliche Vereine:
Mehrgliedrige Vereine werden als eine Einheit behandelt. Das heisst, es wird nur ein Standplatz verrechnet. Über Ausnahmen entscheidet das OK.


OK Rümlanger Dorffest 2022
Rümlang, 07. Februar 2021