Reglement Standgebühren
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Das Standgebührenreglement sieht folgendes vor:
• Die Preise beinhalten die gesamte Dauer des Dorffestes
• Die Preise verstehen sich inkl. Elektroanschluss und Wasser
• Es werden keine Marktstände vermietet
• Verpflegungsstände obliegen bevorzugt den örtlichen Vereinen und GVR-Mitgliedern
• Über Ausnahmen entscheidet das OK
Den Strassen entlang gilt eine max. Tiefe von 4 m.
Handels- und Verkaufsstände für professionelle Marktfahrer |
CHF 30.-- pro Laufmeter | ||
Stände mit reinem Alkoholausschank z.B. Bar, ortsansässige Vereine bevorzugt |
CHF 120.-- pro Standplatz plus CHF 5.-- pro Laufmeter |
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Verpflegungsstände mit Alkoholausschank, ortsansässige Vereine bevorzugt |
CHF 120.-- pro Standplatz plus CHF 5.-- pro Laufmeter |
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Marktfahrer, Aussteller und Vereine mit Sitz- Gelegenheiten oder Stehtischen |
Bis 40 m2 Zwischen 40m2 und 80m2 Ab 80m2 |
CHF 8.- pro m2 CHF 6.- pro m2 CHF 4.- pro m2 |
Den Ständen (Verpflegung mit oder ohne Alkoholausschank) der ortsansässigen Vereinen oder GVR-Mitgliedern bieten wir zusätzlich die Möglichkeit bis 02.00 Uhr geöffnet zu haben. Dies gilt ausschliesslich nur für die Standplätze mit der Spezialbewilligung, welche das OK auf Anfrage erteilt. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Verlängerung für Vereine oder GVR-/IHVR- Mitglieder bis 02.00 Uhr möglich |
CHF 50.-- zusätzlich |
Bestimmungen örtliche Vereine:
Mehrgliedrige Vereine werden als eine Einheit behandelt. Das heisst, es wird nur ein Standplatz verrechnet. Über Ausnahmen entscheidet das OK.
OK Rümlanger Dorffest 2022
Rümlang, 07. Februar 2021